



Für aktive Lehrkräfte
mit Erfahrung im kinderpädagogischen Umfeld
Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Erste-Hilfe-Lehrkräfte, die sich für den Bereich Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder spezialisieren möchten. Bildungsträger, Hilfsorganisationen und Schulungseinrichtungen benötigen qualifizierte Ausbilder, um Erzieherinnen, Lehrkräfte und Betreuungspersonal gemäß DGUV-Vorgaben zu schulen. Als spezialisierter Kursleiter vermittelst du praxisorientiertes Wissen zu Notfällen im Säuglings-, Kleinkind- und Schulalter und stärkst die Handlungssicherheit in sensiblen Betreuungssituationen.
- Erste-Hilfe-Lehrkräfte mit Erweiterungsbedarf
- Ausbilder von Hilfsorganisationen
- Dozenten bei Bildungsträgern
- Fachpersonal mit pädagogischem Bezug
- Schulungspersonal für Kitas und Schulen
Lehrberechtigung für Kindernotfälle
und klare DGUV-Orientierung
In dieser Fortbildung vertiefst du dein Fachwissen gezielt für kindliche Notfallsituationen. Du lernst, typische Verletzungen, akute Erkrankungen und entwicklungsbedingte Besonderheiten strukturiert zu vermitteln. Gleichzeitig erhältst du klare Vorgaben zur didaktischen Umsetzung gemäß DGUV-Grundsatz. So unterrichtest du rechtssicher, fachlich fundiert und praxisnah. Deine Kursteilnehmer gewinnen Sicherheit im Umgang mit Kindern – du stärkst deine Position als spezialisierter Ausbilder im Bildungsbereich.
- Strukturierte Vermittlung von Kindernotfällen
- Didaktik für pädagogische Zielgruppen
- Rechtliche Orientierung nach DGUV
- Souveränes Auftreten als Spezialausbilder
- Erweiterung deiner Lehrbefugnis
Organisation & Eckdaten
Lehrgangsinhalte
Unterrichtsformen und Geschäftsmodelle zum Thema „Erste Hilfe am Kind“
Kommunikation mit Teilnehmern
Kommunikation mit Kindern
Unterschiede Kinder/Erwachsene
Unfall- und Verletzungsmuster
Prävention von Unfällen und Verletzungen
kindliche Entwicklungsstufen
Trauma beim Kind
Infektionen der Atemwege
Vergiftungen und Stiche
Wiederbelebung bei Kind und Säugling
Ablauf
Häufige Fragen
- Ist die Fortbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder anerkannt?
- Kann ich diesen Lehrgang auch als Pflichtfortbildung für den Erhalt meiner Lehrberechtigung nutzen?
- Könnt ihr mir eine Unterkunft empfehlen?
Ja, sie ist deutschlandweit anerkannt. Unsere BiBe-Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder ist entsprechend unter der Kennziffer 8.0009 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) registriert.
Ja, das geht. Die DGUV erkennt die Fortbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder auch als Pflichtfortbildung für den Erhalt deiner Lehrberechtigung an.
Voraussetzung: Du musst diese Fortbildung vollständig durchlaufen haben, bevor deine Lehrberechtigung abläuft. Bist du auch nur einen Tag über der Frist, musst du einen verkürzten Wiedereinsteiger-Lehrgang absolvieren, um deine Berechtigung wiederzuerlangen.
Für unsere Lehrgänge in Bad Malente empfehlen wir dir das Hotel Holsteinische Schweiz. Ein Zimmer kannst du ausschließlich direkt beim Hotel buchen und es bei Ausfall des Lehrgangs dort selbstverständlich auch kostenfrei stornieren.
Für unsere Lehrgänge in Hutzfeld empfehlen wir dir unsere Schulunterkunft "Westerfelde 10". Ein Zimmer kannst du im Zuge deiner Anmeldung für den Lehrgang direkt online bei uns buchen. Kosten ohne Verpflegung: Einzelzimmer pro Nacht 39 Euro, Mehrbettzimmer pro Nacht 33 Euro.
Anmeldung
Wähle einen Präsenz-Phasen-Termin (E-Learning-Phase ist automatisch enthalten), folge dem „Anmelden“-Button, ergänze die notwendigen Daten und schließe die Buchung ab. Daraufhin erhältst du eine Bestätigung und die Lehrgangsrechnung von uns. Sobald du bezahlt hast, schalten wir dich für unsere E-Learning-Plattform frei. Bei Präsenz-Phasen-Terminen, für die kein freier Platz mehr ausgewiesen wird, kannst du dich auf die Warteliste setzen lassen.
Wähle einen Lehrgangstermin, folge dem „Anmelden“-Button, ergänze die notwendigen Daten und schließe die Buchung ab. Daraufhin erhältst du eine Bestätigung und die Lehrgangsrechnung von uns. Die Rechnung musst du vor Beginn des Lehrgangs begleichen. Bei Terminen, für die kein freier Platz mehr ausgewiesen wird, kannst du dich auf die Warteliste setzen lassen.
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